Airbag-Steuergerät und
Crashsensoren
Rechtsvorschriften:
Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt
daher unter das
Sprengstoffgesetz. Der Ein- und Ausbau von Airbags und
Gurtstraffereinheiten darf nur von
sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom
Automobilhersteller
oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Demontage und
Einbau durch
ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der
Airbag hierbei
auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit
gebrauchten
Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags
aus Altfahrzeugen
sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der
Versand von
Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den
Vorschriften für
den Transport gefährlicher Güter erfolgen.
Quelle:
Wikipedia |
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Sicherheitshinweise:
Für Schäden an Personen, am Fahrzeug, Gurtstraffer- oder Airbagsystemen
übernehme ich
keine Haftung.
Zu aller erst sollte man die Batterie abklemmen und 30 min. warten,
damit im Fahrzeug keine
Restspannung mehr vorhanden ist. Bevor man am Airbag-Steuergerät
arbeitet,
sollte sich die
betreffende Person mit einem Erdungsarmband gegen
elektrostatische Entladung sichern.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, Zündung einschalten, Wagen
verlassen und dann erst
die Batterie wieder anklemmen. |
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Um an das Airbag-Steuergerät ranzukommen muss die
Mittelkonsole bzw. Armlehne ausgebaut werden, dazu
noch Radio, Klimabedienteil, Becherhalter (3B) und die
kleine weiße Luftkanal rechts vom Steuergerät. |
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Teilenummern von Airbag-Steuergeräte siehe
hier. |
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