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Airbag-Steuergerät und Crashsensoren

Rechtsvorschriften:
Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter das
Sprengstoffgesetz. Der Ein- und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von
sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller
oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Demontage und Einbau durch
ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei
auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten
Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen
sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von
Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für
den Transport gefährlicher Güter erfolgen.
Quelle: Wikipedia
 
Sicherheitshinweise:
Für Schäden an Personen, am Fahrzeug, Gurtstraffer- oder Airbagsystemen übernehme ich
keine Haftung.
Zu aller erst sollte man die Batterie abklemmen und 30 min. warten, damit im Fahrzeug keine
Restspannung mehr vorhanden ist. Bevor man am Airbag-Steuergerät arbeitet, sollte sich die
betreffende Person mit einem Erdungsarmband gegen elektrostatische Entladung sichern.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, Zündung einschalten, Wagen verlassen und dann erst
die Batterie wieder anklemmen.
 
Um an das Airbag-Steuergerät ranzukommen muss die
Mittelkonsole bzw. Armlehne ausgebaut werden, dazu
noch Radio, Klimabedienteil, Becherhalter (3B) und die
kleine weiße Luftkanal rechts vom Steuergerät.
   
Teilenummern von Airbag-Steuergeräte siehe hier.